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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2570
OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2003,2570)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.10.2003 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2003,2570)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2003,2570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 181, GmbHG § 70, ZPO § 50
    Befreiung des GmbH-Geschäftsführers von

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Geltendmachung zur Sicherheit abgetretener Forderungen durch Zedenten; Unzulässigkeit der gewillkürten Prozessstandschaft bei Vermögensverfall des Klägers; Vermögensstand bei Offenlegung und Einführung der Abtretung in den Prozess; Rückabtretung der ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; GmbHG § 70; ; ZPO § 50

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Leitsatz)

    § 181 BGB; § 70 GmbHG; § 50 ZPO
    Kein Verbot des Selbstkontrahierens für ehem. Geschäftsführer und jetzigen Liquidator einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG § 70; BGB § 181; ZPO § 50
    Befreiung des Liquidators einer GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens; Zulässigkeit der gewillkürten Prozessstandschaft zu Gunsten eines vermögenslosen Klägers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1109
  • ZIP 2004, 223
  • MDR 2004, 770
  • NZG 2004, 288
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1988 - 16 U 52/88
    Auszug aus OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03
    3 Z 41/85|AG Düsseldorf; 22.04.1985; 47 C 71/85">MDR 1985, 761[761]; OLG Düsseldorf, ZIP 1989, 917 [918]; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1998, 476 [476]).

    Es kann daher nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Gesellschafter eine dem Geschäftsführer erteilte Befreiung ohne ausdrückliche Anordnung auch derselben Person als Liquidator einräumen wollten (OLG Düsseldorf, ZIP 1989, 917 [918]).

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm vom Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Prozess verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (BGHZ 96, 151 = NJW 1986, 850 m.w.N.), wobei die Interessen der verklagten Partei gewahrt werden müssen.
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.09.1995 - VI ZR 166/94- (NJW 1995, 3186 [3187]) darauf abstellt, dass generell am Fortbestehen des schutzwürdigen eigenen Interesses des Zedenten sein nachfolgender Vermögensverfall nichts ändere, liegt dem die Fallkonstellation zu Grunde, dass bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung die Ansprüche im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht wurden, die Forderung vor diesem Zeitpunkt schon abgetreten war und der Kläger sich hierauf berief, während der Vermögensverfall erst danach eintrat.
  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95

    Befreiung der Liquidatoren vom Verbot des Selbstkontrahierens

    Auszug aus OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03
    Vielmehr bedarf es einer eigenen Befreiung des Liquidators entweder durch die Satzung der Gesellschaft oder durch Gesellschafterbeschluss, wobei dem Gesellschafterbeschluss eine entsprechende Ermächtigung in der Satzung der GmbH zugrundeliegen muss (vgl. BayObLGZ 1995, 335 [337]).
  • OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98

    Eintragung der Gesellschaftsvertretung in das Handelsregister; Bedenken des

    Auszug aus OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03
    3 Z 41/85|AG Düsseldorf; 22.04.1985; 47 C 71/85">MDR 1985, 761[761]; OLG Düsseldorf, ZIP 1989, 917 [918]; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1998, 476 [476]).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Anders als die Revision unter Berufung auf zahlreiche Stimmen insbesondere im Schrifttum meint (vgl. Scholz/K. Schmidt, GmbHG 9. Aufl. § 66 Rdn. 5; § 68 Rdn. 5; Schulze-Osterloh/Noack in Baumbach/Hueck aaO § 68 Rdn. 4; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG 5. Aufl. § 66 Rdn. 15; § 68 Rdn. 12; Rasner in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 68 Rdn. 3; Paura in Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG § 68 Rdn. 4; Michalski/Nerlich, GmbHG 2002 § 68 Rdn. 10; BayObLG ZIP 1996, 2110, 2111; vgl. auch BFH, Urt. v. 12. Juli 2001 - VII R 19/00, - VII R 20/00, GmbHR 2001, 927, 931 für Befreiung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Einmann-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB), setzt sich eine Einzelvertretungsbefugnis der Geschäftsführer einer GmbH auch dann nicht ohne weiteres in der Liquidationsphase fort, wenn diese nach Auflösung der Gesellschaft gemäß § 66 Abs. 1 Halbs. 1 GmbHG als geborene Liquidatoren weiterhin für die Gesellschaft tätig sind (Lutter/Kleindiek aaO § 68 Rdn. 2; Hachenburg/Hohner aaO § 68 Rdn. 7; OLG Rostock NZG 2004, 288; OLG Düsseldorf ZIP 1989, 917, 918 f.; BayObLG GmbHR 1986, 392; OLG Hamm GmbHR 1997, 553; OLG Zweibrücken GmbHR 1999, 237, 238; vgl. schon OLG Colmar Jur. Zeitschr. f. Elsaß-Lothringen 1907, 545; offen gelassen, aber tendenziell anders BayObLG GmbHR 1994, 478, 479).
  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 15 Wx 281/09

    Erstreckung einer gesellschaftlichen Regelung über die Befreiung der

    Dies gilt nach ebenfalls h.A. jedoch nicht für die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die vorbehaltlich einer abweichender Regelung im Gesellschaftsvertrag nur in Form einer Satzungsänderung zulässig ist (Senat FGPrax 1997, 111; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; OLG Zweibrücken Pfleger 1998, 476; OLG Rostock NJW-RR 2004, 1109; Scholz/ Schmidt, GmbHG,10.Aufl., § 68 Rdn.5a; Hachenburg/Hohner, GmbHG, 8.Aufl., § 68 Rdn.9; Ulmer/Paura, GmbHG, 2008, § 68 Rdn.9; im Grundsatz ebenso Heybrock, Praxiskomm. GmbHR, 2008, § 68 Rdn.6).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11

    Auflösung einer Gesellschaft: Befreiung eines Liquidators vom Verbot des

    Daraus folgt, dass auch eine in der Satzung enthaltene Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht für die Liquidatoren gilt (BGH, NJW-RR 2009, 333; OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 1109; Senat, NJW-RR 1999, 38).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 7 U 67/06

    Insolvenzverfahren: Folgen der Ablehnung der Aufnahme eines Aktivprozesses durch

    Dem in Anspruch genommenen Schuldner ist es deshalb regelmäßig nicht zuzumuten, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, wenn er Gefahr läuft, im Falle einer Klageabweisung seinen Kostenerstattungsanspruch gegen die die illiquide GmbH nicht durchsetzen zu können (BGHZ 96, 151 [153 f.]; BGH NJW 2003, 2231 [2232]; BAG NJW 2003, 80 [81]; OLG Rostock NJW-RR 2004, 1109 [1110]).

    Das Oberlandesgericht Rostock hat für einen Fall der späteren Offenlegung der Abtretung entschieden, dass für die Bewertung dann auf den Zeitpunkt der Einführung der Prozessstandschaft in den Rechtsstreit abzustellen ist (OLG Rostock NJW-RR 2004, 1109 [1110]).

  • OLG Brandenburg, 11.12.2019 - 4 U 203/15

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunfterteilung und Unterlagenherausgabe

    Es besteht auch keine Vermutung dahingehend, dass eine Kompetenzkontinuität des geborenen Liquidators regelmäßig dem Willen der Gesellschafter entspreche, weil dem die Wertung des § 68 Abs. 1 S. 2 GmbHG sowie die Änderung des Gesellschaftszwecks im Zuge der Auflösung entgegensteht (BGH, Urteil vom 27.10.2008 - II ZR 255/07, Rn. 11, juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.10.2011 - 20 W 95/11, Rn. 19 ff., juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2011 - 3 W 62/11, Rn. 8 f., juris; OLG Rostock, Urteil vom 06.10.2003 - 3 U 188/03, Rn. 32, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2010 - 15 Wx 281/09, juris Rn. 11 f.;BayObLG, Beschluss vom 19.10.1995 - 3 Z BR 218/95, Rn. 14, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.1988 - 16 U 52/88, Rn. 10, juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2007 - 8 U 63/07
    Der Senat schließt sich - mit dem LG - demgegenüber der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLG GmbHR 1986, 392; OLG Düsseldorf ZIP 1989, 917 = GmbHR 1989, 465, dazu EWiR 1989, 595 (K. Müller) ; OLG Hamm OLGR 1997, 553; OLG Zweibrücken GmbHR 1999, 15; OLG Rostock ZIP 2004, 223 (LS) = NZG 2004, 288; im Ergebnis ebenso, wenn auch differenzierend für den Fall, dass Einzelvertretungsmacht auf satzungsmäßig vorgesehener Beschlussfassung beruht: BayObLG ZIP 1996, 2110 = GmbHR 1997, 176) vorherrschenden Meinung an, dass die Rechtsmacht einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der werbenden Gesellschaft mit deren Auflösung nicht fortbesteht, wenn nicht die Satzung dies vorsieht, vielmehr an deren Stelle die Beschränkung auf die Gesamtvertretung gilt (ebenso Hachenburg/Hohner , Großkomm. z. GmbHG, 8. Aufl., § 68 Rz. 7; Lutter/Kleindiek , in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., § 68 Rz. 2).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2008 - 10 U 232/07

    Interventionsprozess: (Un-)Zulässigkeit wegen der Vertretung einer GmbH in

    In diesem Sinne haben bereits mehrere Obergerichte, wenn auch z.T. im Zusammenhang mit der Frage der Fortgeltung von der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1044 f.; OLG Rostock, NZG 2004, 288; BFH, GmbHR 2001, 927 ff; aus der Literatur Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16.A., § 68, Rz.2) entschieden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9131
OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2004,9131)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2004 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2004,9131)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2004,9131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitgegenstands; Auswirkungen der entgegenstehenden Rechtskraft bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Voraussetzungen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Bestimmung der Rechtskraft eines Urteils; Ausstrahlung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 322

  • rechtsportal.de

    ZPO § 322
    Kein weiterer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abstrakten Inhalts bei Ablehnung der vorherigen Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 224/90

    Dauernd billig - Irreführung/Preisgestaltung; Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH und allgemeiner Meinung im Schrifttum verbietet die materielle Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung eine neue Verhandlung über denselben Streitgegenstand (BGH GRUR 1993, 157, 158 Dauernd Billig m.w.N.).

    Stellt der Kläger dagegen im neuen Prozess denselben prozessualen Anspruch zur Entscheidung, handelt es sich also um den Streitgegenstand des Vorprozesses, ist das Gericht durch die Rechtskraft des früheren Urteils an einer Sachentscheidung gehindert (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 1993, 157, 158 - Dauernd Billig m.w.N.).

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03
    Auch die von der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung in Bezug genommene Entscheidung BGH - "TCM-Zentrum" (GRUR 2001, 453) stützt die Auffassung der Antragstellerin nicht.
  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03

    "24 Stunden Antiemese"

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03
    Nach diesen Grundsätzen richtet sich auch die Präklusion eines erneuten Verfahrens, und zwar auch im Hinblick auf einen Titel im Verfügungsverfahren (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl. 2002, Kap. 57 Rn. 16 a m.w.N.; vgl. auch Urt. des Senats vom 29.1.2003 - 3 U 109/03-24-Stunden wirksame Antiemese, Seite 9 ff. ).
  • KG, 09.11.2017 - 23 U 67/15

    GmbH: Pflicht der Gesellschaft zur Verhinderung der Einreichung einer geänderten

    Denn hier war durch einstweilige Verfügungen rechtskräftig entschieden (zur Rechtskraft im Verfügungsverfahren vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2004 - 3 U 188/03 Rn. 72), dass der Nebenintervenient zu 6) Anspruch auf Sicherung seiner Gesellschafterstellung hat.
  • KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Mehrheits- und Formerfordernisse bei der

    Der rechtskräftig werdende Inhalt der vorliegenden Entscheidung erschöpft sich in der Feststellung, dass die Verfügungsklägerin keinen Anspruch auf ein vorläufiges Tätigkeitsverbot hat (zur Rechtskraft im Verfügungsverfahren vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2004 - 3 U 188/03 Rn. 72).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2018 - W (Kart) 2/18
    Auch der ablehnende Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren ist der - allerdings durch den Vorbehalt erleichterter Abänderbarkeit durch das Gericht analog § 927 ZPO beschränkten - materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004, III ZR 200/04, Rn. 14 bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Dezember 2011, 10 U 141/11, Rn. 22 bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juli 2004, 3 U 188/03, Rn. 72 bei juris; Zöller/Vollkommer, vor § 916 ZPO Rn 13).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4331
OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2003,4331)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.12.2003 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2003,4331)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2003,4331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvertrag: Bestätigung einer nichtigen Honorarvereinbarung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 BRAGO; § 18 BRAGO; § 141 BGB; § 611 BGB
    Zeithonoraransprüche eines Rechtsanwalts; Mündliche Vereinbarung einer höheren als die gesetzliche Vergütung; Schriftliche Bestätigung einer formnichtigen Honorarvereinbarung; Kenntnis des Mandanten von möglicher Nichtigkeit der Vereinbarung

  • Wolters Kluwer

    Zeithonoraransprüche eines Rechtsanwalts; Mündliche Vereinbarung einer höheren als die gesetzliche Vergütung; Schriftliche Bestätigung einer formnichtigen Honorarvereinbarung; Kenntnis des Mandanten von möglicher Nichtigkeit der Vereinbarung

  • Judicialis

    BRAGO § 3; ; BRAGO § 3 Abs. 1; ; BGB § 141; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 3; BGB § 141; BGB § 611
    Anwaltshonorar - Bestätigung einer formnichtigen Honorarvereinbarung durch Mandanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1539 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 492
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2018 - 24 U 131/17

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung

    Denn jedenfalls würde eine Bestätigung im Sinne des § 141 BGB eine Einigung der Parteien, sich auf den "Boden des ursprünglichen Vertrages zu stellen", voraussetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - BLw 4/08, Rz. 36; Urteile vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/09; vom 6. Mai 1982 - III ZR 11/91; OLG Celle, Urteil vom 23. Dezember 2003 - 3 U 188/03, Rz. 12f.; Staudinger/Roth, aaO, § 141 Rn. 20 mwN), welche hier nicht vorliegt.
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 28 U 39/05

    Formnichtigkeit eines Honorarversprechens

    So kann, wenn der Auftraggeber in Kenntnis des Umstandes, dass die auf einer formunwirksamen Vereinbarung beruhende Anwaltskostenrechnung die gesetzlichen Gebühren übersteigt, (schriftlich) erklärt, zahlen zu wollen, hierin eine Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts liegen (OLG Celle NJW-RR 2004, 492; freilich ohne hinreichende weitere Berücksichtigung des Umstandes, dass der Gegner die Erklärung ebenso verstanden haben und von der möglichen Nichtigkeit ausgegangen sein muss).
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